Bestimmungen für das Mannschaftsfahren
- Jede Mannschaft besteht aus zwei Fahrern mit gleicher Trikotfarbe und Nummer, die sich beliebig ablösen können.
- Ablösung
hat so zu erfolgen, daß der ablösende Fahrer, an der Innenkante der
Bahn fahrend, das Feld an sich herankommen läßt.. Sobald sich sein
Partner mit ihm auf gleicher Höhe befindet, gilt die Ablösung als
vollzogen.
- Der abgelöste Fährer; hat
solange in der Fahrlinie zu bleiben, bis der: letzte Fahrer des Feldes
an ihm vorüber ist. Ein vorzeitiges Abschwenken nach innen oder außen
wird als Behinderung angesehen und dementsprechend bestraft. Das
Abstoßen nach rückwärts an Fahrern anderer Mannschaften ist strengstens
verboten und wird bestraft.
- Behinderungen werden mit einer Verwarnung, im Wiederholungsfälle mit Rundenverlust bestraft.
- Prämien
werden bei Beginn angezeigt. Eine Pflicht zur Bestreitung der Prämien
besteht nicht, jedoch hat der Fahrer im Felde zu bleiben und wird evtl.
Rundenverlust angerechnet.
- Bei
Prämien- und Wertungs-Spurts darf nach der Glocke nicht mehr abgelöst
werden und werden die evtl. Plazierten distanziert. Diese Bestimmung
tritt nur während einer Jagd außer Kraft.
- Bei
Defekt oder Sturz muß der .Partner oder der betroffene Fahrer innerhalb
zehn Runden wieder im Rennen sein. Der Rennausschuß ist Jederzeit
berechtigt, sich den Reifen- oder Maschinenschaden nachweisen zu
lassen. Die: Vortäuschung eines Schadens hat strengste Bestrafung,
evtl. sofortige Entfernungaus dem Rennen zur Folge.
- Verfehlungen
jeder Art und verbotene Begünstigungen werden mit Verwarnung, im
Wiederholungsfall mit Rundenverlust bestraft..Die .Strafen bestimmt der
Rennausschuß in Verbindung mit der Rennleitung.
- Bei
einem Sturz hat der nichtgestürzte Partner der Mannschaft das Rennen
innerhalb zehn Runden aufzunehmen. Ist der betreffende Fahrer im Felde,
so ist er als im Piennen befindlich zu betrachten. Er kann sich an
allen Wertungs-, Prämien- und üeberrundungskämpfen beteiligeil. Von ihm
gewonnene und verlo.re:neRundenwerden der Mannschaft/zu- oder
abgeschrieben. Der nicht gestürzte Fahrer muß mit einer vom
Wettfahrausschuß zu bestimmenden Mannschaft die Ablösungen fahren und
ruhen. Ein Rundengewinn für die von einein Sturz betroffene Mannschaft
wird nur dann bei einer Jagd gewertet, wenn der nicht gestürzte Fahrer
alle Ablösungen der vorstoßenden Mannschaft mitfährt. Andernfalls
rangiert die Mannschaft nach der Jagd in der stärksten Gruppe der
überrundeten Mannschaften.
Wird die Hälfte der nach dem Sturz noch
zu fahrenden Strecke oder Zeit erreicht ohne daß der gestürzte Fahrer
das Rennen wieder aufgenommen hat, so muß die Mannschaft eine
Verlustrunde erhalten.
Das Rennen wird nur bei einem Massensturz neutralisiert..
Können
nach Aufhebung der Neutralisation nicht alle Paare das Rennen
aufnehmen, so treten für die hiervon betroffenen Mannschaften
obige Bestimmungen in Kraft beim Wiederanläufen des Rennens.
Gibt
ein Fahrer das Rennen auf, so fährt der Partner als Ersatzmann weiter.
Der nicht .gestürzte Fahrer muß mit einer vom Wettfahrausschuß zu
bestimmenden Mannschaft die Ablösungen fahren und ruhen. Die Zeitdauer,
welche ein Fahrer als Ersatzmann im Rennen bleibt, bestimmt der
Wettfahrausschuß in Verbindung mit der Rennleitung. An Jagden,
Wertungs- und Prämienkämpfeii kann er nicht teilnehmen. Bei Neubildung
von Mannschaften erhält dieselbe. nach dem Stande des bestplazierten
Partners eine Verlustrunde. Die .Punkte beider Fahrer werden
zusammengelegt und halbiert.
- Scheidet ein Fahrer oder eine Mannschaft vorzeitig freiwillig aus einem Rennen aus, so kommen die Preise nicht zur Verteilung.
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